Das Erstgespräch ist kostenlos.
Aus dem Titel des Schadenersatzes gemäß § 1295 ABGB kann in vielen Fällen der Ersatz der gesamten Detektivkosten vom Schädiger zurückgefordert werden. Folglich bekommt der Auftraggeber das gesamte Honorar zurückerstattet und es erwachsen ihm keine Kosten, z.B.: Überwachungskosten bei tatsächlich ehewidriger Beziehung, Arbeitnehmeruntreue, ect.
Detektivarbeit wird nach Zeitaufwand verrechnet, in manchen Fällen können auch Pauschalpreise offeriert werden. Details bitte im persönlichen Gespräch.




